Fachbeitrag

Prop-Trading und Steuern: was Funded Trader wissen müssen

Wer mit dem Kapital einer Prop-Firma handelt, handelt steuerlich nicht mit eigenen Wertpapieren. Das ändert alles: die Einkunftsart, die Verlustverrechnung und die Frage, ob eine GmbH überhaupt etwas bringt.

Roland Elias, Steuerberater (Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH)Zuletzt geprüft am 24.09.20266 Min. Lesezeit

Der entscheidende Unterschied

Bei einer Prop-Firma zahlen Sie eine Gebühr für die Challenge und erhalten bei Erfolg einen Anteil am erzielten Ergebnis. Die Positionen gehören nicht Ihnen, sondern laufen über ein Konto der Firma, häufig sogar nur simuliert.

Der Punkt ist: Die Auszahlung ist keine Kapitalerträge aus eigenen Wertpapieren, sondern eine Vergütung für Ihre Tätigkeit. Abgeltungsteuer, Teilfreistellung oder § 8b KStG passen darauf nicht.

Einordnung im Privatvermögen

Bei regelmäßigen Auszahlungen liegt in der Praxis meist eine gewerbliche Tätigkeit nahe. Die Folge sind Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz, gegebenenfalls Gewerbesteuer mit Anrechnung nach § 35 EStG und eine Gewerbeanmeldung.

Challenge-Gebühren, Datenfeeds, Software und Hardware sind dann Betriebsausgaben. Die endgültige Einordnung hängt aber vom konkreten Vertrag ab und sollte nicht pauschal aus Foren übernommen werden.

Prop-Trading über die GmbH

ThemaIn der GmbH
Auszahlungen der Prop-Firmavoll steuerpflichtige Betriebseinnahmen (KSt, Soli, Gewerbesteuer)
§ 8b KStGnicht anwendbar, da keine eigenen Anteile gehandelt werden
Erweiterte Gewerbesteuerkürzungnicht möglich, da keine reine Vermögensverwaltung
Challenge-Gebühren, SoftwareBetriebsausgaben
VertragspartnerProp-Firma muss die GmbH als Vertragspartner akzeptieren

Wann lohnt sich die GmbH trotzdem?

Der Vorteil entsteht wie immer durch Thesaurierung, nicht durch eine Steuerbefreiung.

  • Wenn die Gewinne überwiegend in der Gesellschaft bleiben und dort angelegt werden sollen
  • Wenn neben dem Prop-Trading auch eigenes Kapital in Aktien angelegt wird, für das § 8b KStG greift
  • Wenn der persönliche Grenzsteuersatz deutlich über der Belastung der GmbH von rund 30 Prozent liegt
  • Weniger sinnvoll: wenn die Auszahlungen ohnehin vollständig privat benötigt werden

Umsatzsteuer nicht vergessen

Ob die Tätigkeit für eine ausländische Prop-Firma umsatzsteuerlich eine Leistung an das Unternehmen ist, wo sie ausgeführt wird und ob die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht, hängt vom Vertragsmodell ab. Das gehört vor der ersten Rechnung bzw. Auszahlung geklärt.

Allgemeine Information zum Zeitpunkt der letzten Durchsicht, keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Rechtslage im jeweiligen Veranlagungszeitraum.

Häufige Fragen zu Prop-Trading und Steuern

Roland Elias, Steuerberater

Ihr Ansprechpartner

Roland Elias – Steuerberater, Unternehmer und Investor

Roland Elias ist Gründer der Ratisbona Steuerberatungsgesellschaft mbH und betreibt seit 2016 „Steuern mit Kopf“ – einen der größten deutschsprachigen YouTube-Kanäle zu Steuern und Finanzen. Er handelt selbst an den Kapitalmärkten und kennt die Fragen einer Trading-GmbH deshalb nicht nur aus dem Gesetz, sondern aus der eigenen Depotabrechnung.

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