Was ist eine Spardosen-GmbH?
Als Spardosen-GmbH bezeichnet man eine GmbH, deren Zweck vor allem der langfristige Vermögensaufbau mit Wertpapieren ist. Gewinne bleiben in der Gesellschaft und werden reinvestiert – wie in einer Spardose, die erst später geöffnet wird.
Rechtlich handelt es sich um eine gewöhnliche vermögensverwaltende GmbH. Der Effekt beruht auf der niedrigen Belastung von Aktienveräußerungsgewinnen nach § 8b KStG und dem Aufschub der Besteuerung bis zur Ausschüttung.
Wie werden die Erträge besteuert?
| Ertrag | Behandlung in der GmbH |
|---|---|
| Kursgewinne aus Aktien | 95 % steuerfrei, 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 2, 3 KStG) |
| Dividenden unter 10 % Beteiligung | voll steuerpflichtig (Streubesitz, § 8b Abs. 4 KStG) |
| Aktien-ETFs und Fonds | keine § 8b-Begünstigung; Teilfreistellung nach § 20 InvStG (in der Körperschaft 80 % bei Aktienfonds), Vorabpauschale |
| Zinsen, Anleihen | voll steuerpflichtig |
| Futures, Optionen | voll steuerpflichtig, Verluste nur mit Termingeschäftsgewinnen verrechenbar (§ 15 Abs. 4 EStG) |
Für wen lohnt sich die Spardosen-GmbH?
Der Vorteil entsteht aus dem Thesaurierungseffekt – nicht aus einer endgültigen Steuerersparnis. Wird später privat ausgeschüttet, fällt auf Gesellschafterebene erneut Steuer an.
- Anleger mit größerem Anlagevermögen und langem Anlagehorizont.
- Wer Kursgewinne aus Einzelaktien überwiegend reinvestiert statt entnimmt.
- Unternehmer, die Gewinne einer Holding oder operativen GmbH anlegen möchten.
- Weniger geeignet: reine Dividendenstrategien mit Streubesitz und laufender Entnahme.
Kosten und Aufwand realistisch einschätzen
Zur Gründung kommen laufende Kosten für Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und Steuererklärungen. Gerade bei vielen Transaktionen ist die Erfassung der Broker-Daten der größte Kostenblock.
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Allgemeine Information zum Zeitpunkt der letzten Durchsicht, keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Rechtslage im jeweiligen Veranlagungszeitraum.
