Warum der Kontoauszug nicht reicht
Viele GmbHs buchen nur die Geldbewegungen auf dem Verrechnungskonto. Damit fehlt aber alles, was die Bilanz braucht: welche Position mit welchen Anschaffungskosten noch im Bestand ist, was realisiert wurde und was nur schwebt.
Der Punkt ist: Ohne Einzelaufzeichnung je Wertpapier lässt sich weder § 8b KStG sauber anwenden noch die Bewertung zum Bilanzstichtag durchführen. Genau daran scheitern die meisten Abschlüsse von Trading-GmbHs.
Was jede Buchung enthalten muss
- Wertpapier mit ISIN, Handelstag, Valuta, Stückzahl und Kurs
- Gebühren und Provisionen als Teil der Anschaffungskosten bzw. Minderung des Erlöses
- Währung und Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäfts
- Einordnung des Ertrags: Aktie (§ 8b KStG), Fonds (InvStG), Termingeschäft (§ 15 Abs. 4 EStG), Zins oder Dividende
- Einbehaltene Quellensteuer getrennt vom Bruttoertrag
Bewertung zum Bilanzstichtag
| Sachverhalt | Handelsrecht (HGB) | Steuerrecht |
|---|---|---|
| Kursrückgang Umlaufvermögen | Abschreibung auf den niedrigeren Stichtagswert (§ 253 Abs. 4 HGB) | Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung; bei Aktien § 8b Abs. 3 KStG beachten |
| Kursanstieg | keine Aufwertung über die Anschaffungskosten | keine Aufwertung |
| Fremdwährungsposten | Umrechnung nach § 256a HGB | Anschaffungs- und Stichtagskurs getrennt dokumentieren |
| Offene Stillhalterposition mit Verlustrisiko | Rückstellung für drohende Verluste möglich | Drohverlustrückstellung nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG) |
Optionen und Futures in der Bilanz
Gezahlte Optionsprämien werden als Vermögensgegenstand aktiviert, erhaltene Stillhalterprämien bis zur Glattstellung oder zum Verfall passiviert. Erst mit Beendigung des Geschäfts entsteht das Ergebnis.
Bei Futures laufen täglich Variation Margins über das Konto. Diese Zahlungen sind noch kein endgültiger Gewinn oder Verlust, sondern müssen bis zur Schließung der Position gesondert erfasst werden. Wer sie direkt als Ertrag bucht, verzerrt das Ergebnis vor allem um den Jahreswechsel.
Abstimmung: Buchhaltung gegen Broker-Statement
Bestand abstimmen
Stückzahlen je ISIN laut Buchhaltung gegen den Jahresendbestand des Brokers.
Cash abstimmen
Saldo je Währungskonto gegen das Broker-Statement zum 31.12.
Ergebnis abstimmen
Realisierte Gewinne und Verluste je Produktgruppe gegen den Jahresbericht des Brokers.
Dokumentieren
Abweichungen erklären und in der Abschlussakte ablegen.
Wie wir das lösen
Mit Trade2DATEV werden die Exporte gängiger Broker, etwa der FlexQuery von Interactive Brokers, automatisch in einen DATEV-Buchungsstapel im EXTF-Format übersetzt. Die Aufteilung nach Produktgruppen, die Fremdwährungsumrechnung und die Stichtagsdaten sind darin bereits enthalten.
Das spart nicht nur Erfassungszeit. Vor allem wird der Abschluss nachprüfbar, weil jede Buchung auf einen konkreten Trade zurückgeht.
Allgemeine Information zum Zeitpunkt der letzten Durchsicht, keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Rechtslage im jeweiligen Veranlagungszeitraum.
